Zum Inhalt springen

Kreditsicherheiten & Bürgschaft – was die Bank als Absicherung akzeptiert

ratingblick-RedaktionErfahrung aus der FirmenkundenberatungStand:

Wenn die Bank fragt „Was können Sie uns an Sicherheiten geben?", geht es nicht um Misstrauen, sondern um ihr Risiko. Wer die gängigen Sicherheiten kennt, verhandelt ruhiger – und weiß, was zu tun ist, wenn eigene Sicherheiten fehlen.

Kurz gesagt

Sicherheiten sind Werte, auf die die Bank zurückgreifen kann, wenn ein Kredit nicht bedient wird. Üblich sind Grundschuld, Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fuhrpark, Abtretung von Forderungen und Bürgschaften. Fehlen eigene Sicherheiten, kann eine Bürgschaftsbank mit einer Ausfallbürgschaft von bis zu 80 % einspringen. Wichtig: Sicherheiten verbessern die Konditionen, ersetzen aber keine tragfähige Kapitaldienstfähigkeit.

Warum Banken Sicherheiten verlangen

Ein Kredit ohne Sicherheit (ein „Blankokredit") ist für die Bank teurer im Eigenkapital und riskanter. Mit einer Sicherheit sinkt der mögliche Verlust im Ausfall – deshalb verbessern Sicherheiten oft den Zinssatz und die Chance auf eine Zusage. Sie sind damit ein Baustein neben Ihren Kennzahlen, der Wirtschaftsauskunft und der Kontoführung – nicht der einzige, aber ein gewichtiger.

Die wichtigsten Sicherheitenarten

Gängige Kreditsicherheiten
SicherheitWas dahintersteht
Grundschuld / HypothekDie Bank erhält ein Recht an einer Immobilie – die klassische, werthaltige Sicherheit.
SicherungsübereignungMaschinen, Fuhrpark oder Warenlager gehen rechtlich an die Bank über, bleiben aber in Ihrer Nutzung.
Forderungsabtretung (Zession)Offene Kundenforderungen werden an die Bank abgetreten – häufig bei Betriebsmittelkrediten.
VerpfändungGuthaben, Wertpapiere oder Lebensversicherungen werden als Pfand hinterlegt.
BürgschaftEine dritte Person oder Institution haftet, wenn Sie nicht zahlen (siehe unten).
Welche Sicherheit infrage kommt, hängt vom Vorhaben ab: Eine Immobilienfinanzierung wird anders besichert als ein Betriebsmittelkredit. Die Bank bewertet Sicherheiten mit einem Abschlag – der angesetzte Wert liegt meist unter dem Markt- oder Buchwert.

Personal- und Realsicherheiten

Man unterscheidet zwei Grundformen. Realsicherheiten knüpfen an einen Gegenstand oder ein Recht an – Grundschuld, Sicherungsübereignung, Verpfändung. Personalsicherheiten beruhen auf dem Einstehen einer Person: die Bürgschaft. Bei der Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter gegenüber der Bank, für Ihre Schuld einzustehen (geregelt in § 765 BGB).

Die persönliche Bürgschaft bei der GmbH

Bei einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Genau deshalb verlangt die Bank bei kleineren GmbHs oft eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers: Sie durchbricht die Haftungsbeschränkung und bindet Ihr Privatvermögen an den Kredit. Das ist üblich – sollte aber bewusst und der Höhe nach begrenzt verhandelt werden, statt unbeschränkt zu unterschreiben.

Keine Sicherheiten? Die Bürgschaftsbank

Gerade bei Gründungen und jungen Betrieben fehlen werthaltige Sicherheiten. Dafür gibt es die Bürgschaftsbanken – Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in jedem Bundesland. Sie übernehmen gegenüber Ihrer Hausbank eine Ausfallbürgschaft von bis zu 80 % des Kreditbetrags und ersetzen so fehlende Sicherheiten. Wichtig zu wissen:

  • Der Antrag läuft über Ihre Hausbank – nach dem gleichen Hausbankprinzip wie beim KfW-Kredit.
  • Stellen Sie den Antrag, bevor die Kreditzusage fest ist – nachträglich wird in der Regel nicht verbürgt.
  • Die Bürgschaft greift erst, wenn Ihre eigenen zumutbaren Sicherheiten ausgeschöpft sind.
  • Es fallen Kosten an: ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine laufende Bürgschaftsprovision.
  • Höchstbeträge und Quoten unterscheiden sich je nach Bundesland und Programm.

Was Sicherheiten nicht ersetzen

So wichtig Sicherheiten sind – sie sind das Sicherheitsnetz, nicht der Grund für die Zusage. Entscheidend bleibt, ob der laufende Cashflow die Rate trägt: die Kapitaldienstfähigkeit. Eine Bank will ihr Geld aus dem laufenden Geschäft zurückbekommen, nicht aus der Verwertung einer Sicherheit. Reicht die Tragfähigkeit nicht, hilft auch die beste Besicherung selten – das ist einer der häufigen Ablehnungsgründe.

Häufige Fragen

Welche Sicherheiten akzeptiert die Bank?
Üblich sind Grundschuld bzw. Hypothek auf Immobilien, Sicherungsübereignung von Maschinen, Fuhrpark oder Warenlager, Abtretung von Forderungen, Verpfändung von Guthaben oder Wertpapieren und Bürgschaften. Die Bank bewertet jede Sicherheit mit einem Abschlag unter dem Markt- oder Buchwert.
Was macht eine Bürgschaftsbank?
Sie übernimmt gegenüber Ihrer Hausbank eine Ausfallbürgschaft von bis zu 80 % des Kredits und ersetzt so fehlende Sicherheiten. Der Antrag läuft über die Hausbank und sollte gestellt werden, bevor die Kreditzusage fest ist. Höhe und Konditionen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Muss ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich bürgen?
Bei kleineren GmbHs verlangt die Bank häufig eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers, weil sonst nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Das ist üblich, sollte aber der Höhe nach begrenzt und bewusst verhandelt werden.
Erst die Tragfähigkeit, dann die Sicherheiten

Bevor es um Besicherung geht: Der Vorab-Check zeigt, ob Ihr Cashflow die Rate trägt – kostenlos und ohne Anmeldung.

Tragfähigkeit vorab prüfen →

Quellen & Grundlagen

Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine Orientierung, keine Finanzierungszusage und keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Grün ist keine Zusage, Rot kein Ausschluss – eine Bank bezieht in ihre Entscheidung noch weitere Faktoren ein, unter anderem Sicherheiten, Kontoführung und Auskünfte. Mehr im Glossar, häufige Fragen in den FAQ.

Weiterlesen